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Summer School 2026

19.03.2026

Studierende können in der Sommerschule Praxiserfahrung beim Unterrichten sammeln!

Sommerschule 2026

Die Sommerschule hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler optimal auf das kommende Schuljahr vorzubereiten. Dabei werden Lerninhalte wiederholt und vertieft, um den Übergang in die nächste Schulstufe, eine neue Schulart, das erfolgreiche Bestehen von Prüfungen oder Schulwettbewerbe zu erleichtern. Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich beim Lernen zu unterstützen, wird der Unterricht von Lehrpersonen sowie Lehramtsstudierenden gestaltet. Die Teilnahme für außerordentliche Schülerinnen und Schüler aus Deutschförderklassen ist verpflichtend. Eine freiwillige Teilnahme an der Sommerschule ist weiterhin möglich.

Die Anmeldung zur Begleit-LV zur Sommerschule für das UF Englisch läuft ab 20.03. bis 09.04. Zu finden sind die zwei Gruppen für diese LV auf u:find unter "Wahlbereich". 

 

HIER findet ihr noch genauere Infos zur Sommerschule!

 

Hier noch ein paar zusätzliche Infos für die Sommerschule:

  • Nur Lehramtsstudierende dürfen sich für die Sommerschule anmelden. 

  • Das BEd Modul 11 (Schulpraxis) muss entweder schon absolviert sein oder dieses Semester absolviert werden, damit man berechtigt ist, sich für die Somemrschule anzumelden.

  • Studierende, die im Herbst ein Dienstverhältnis im Rahmen der Induktionsphase beginnen, können nicht an der Sommerschule teilnehmen, da die einführenden Lehrveranstaltungen parallel zur Sommerschule stattfinden.

  • Es ist möglich, dass Studierende, die ein aufrechtes Dienstverhältnis bis zum Ende des Schuljahres 2025/26 und somit im Rahmen der Sommerschule haben, sich als Lehrende mit aufrechtem Dienstverhältnis für die Sommerschule registrieren UND dort die Angabe machen, ob sie die Lehrveranstaltung Sommerschule besuchen oder nicht. (Studierende mit Lehrveranstaltung werden bei der Zuteilung zur Sommerschule bevorzugt.)

  • Die Studierenden, die einen Platz in der LV haben, melden sich bei den jeweiligen Bildungsdirektionen (BD) für „Körbe“ an (ab jetzt schon möglich) und werden von den jeweiligen BDs einer Schule zugeteilt.

  • Studierenden, die die Sommerschule in einem anderen Rahmen und ohne Begleit-LV absolvieren (das 2. Mal im jeweiligen Fach, im MA, etc.) wird die Sommerschule nicht für den Wahlbereich anerkannt.